Fünf Fragen an Ihren Steuerberater vor Gründung einer Familienstiftung
- 26. März
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Wer sich mit der Familienstiftung beschäftigt, spricht zuerst mit dem eigenen Steuerberater. Er kennt die Vermögensverhältnisse, die familiäre Situation und die steuerliche Gesamtlage oftmals am besten.
Die Erfahrung zeigt dabei ein wiederkehrendes Muster. Viele Steuerberater raten von der Familienstiftung ab, bevor eine ernsthafte Prüfung stattgefunden hat. Die Gründe sind erstmal nachvollziehbar, da die Familienstiftung nicht zum Tagesgeschäft der meisten Kanzleien gehört. Wer ein Instrument selten einsetzt, tut sich schwer, seine Wirkung realistisch einzuschätzen. Hinzu kommt eine verständliche Zurückhaltung gegenüber Strukturen, die das bestehende Beratungsmandat verändern.
Das ist kein Vorwurf, aber eine Realität, die man als Interessent kennen sollte. Wer das weiß, führt das Gespräch mit seinem Steuerberater anders. Die folgenden fünf Fragen helfen dabei, das Thema Familienstiftung strukturiert zu besprechen.
1. Wie wird mein Vermögen in 20 Jahren besteuert, wenn ich nichts ändere?
Im Tagesgeschäft geht es um den nächsten Jahresabschluss und das aktuelle Steuerjahr. Strukturfragen aber entscheiden sich über Jahrzehnte. Bitten Sie Ihren Steuerberater um einen konkreten Vergleich: Was passiert steuerlich mit Ihren Mieteinnahmen, Dividenden und Ihrem Vermögen bei der Übertragung auf die nächste Generation, in der aktuellen Struktur und in einer Familienstiftung?
Im Privatvermögen unterliegen Mieteinnahmen dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 %, Kapitalerträge der Abgeltungsteuer, und bei der Weitergabe greift die Erbschaftsteuer. In einer Familienstiftung liegen Mieteinnahmen bei rund 15 % Körperschaftsteuer. Dividenden aus GmbH-Beteiligungen über die Stiftungsholding fallen dank § 8b KStG bei effektiv unter 1 % an. Eine klassische Erbschaftsteuer fällt nicht an. Wenn Ihr Steuerberater diesen Vergleich gemeinsam mit Ihnen durchrechnet, zeigt sich schnell: Die Familienstiftung schlägt die meisten klassischen Strukturen auf ganzer Linie.
2. Was passiert mit meinem Vermögen im Erbfall?
Ohne klare Struktur entscheidet im Ernstfall das gesetzliche Erbrecht: Pflichtteilsansprüche, Aufteilung von Immobilien und Beteiligungen unter mehreren Erben, im schlechtesten Fall der Zwangsverkauf von Vermögenswerten unter Zeitdruck.
Ein Beispiel aus der Praxis: Drei Kinder erben gemeinsam ein Immobilienportfolio im Wert von 4 Millionen Euro. Nach Abzug der Freibeträge entsteht eine Erbschaftsteuerlast von rund 600.000 Euro. Gleichzeitig lässt sich das Portfolio nicht ohne Zustimmung aller aufteilen. Der Ausweg ist häufig ein Verkauf zu ungünstigen Bedingungen.
Fragen Sie Ihren Steuerberater konkret: Welche Erbschaftsteuerlast entsteht bei der Weitergabe meines Vermögens? Wie hoch sind die Pflichtteilsansprüche? Welche Mittel haben wir, um diese Last zu reduzieren? Und was verhindert, dass das Vermögen im Erbfall zersplittert?
Vermögen in einer Familienstiftung gehört keiner natürlichen Person. Es kann nicht vererbt, nicht aufgeteilt und nicht im Zugewinnausgleich herangezogen werden. Statt einer einmaligen Erbschaftsteuerlast fällt alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer an, deren Höhe planbar ist.
3. Wie ist mein Vermögen bei Scheidung, Haftung oder Gläubigerzugriff geschützt?
Im Privatvermögen ist Vermögen grundsätzlich angreifbar: durch Zugewinnausgleich bei Scheidung, durch Pflichtteilsforderungen im Erbfall, durch Haftungsansprüche aus unternehmerischer Tätigkeit. Ein Ehevertrag oder eine GmbH-Struktur mildert einzelne Risiken, beseitigt aber nicht das Grundproblem: Das Vermögen bleibt einer natürlichen Person zugeordnet.
Fragen Sie Ihren Steuerberater, welche Schutzmechanismen Ihre aktuelle Struktur tatsächlich bietet. Die ehrliche Antwort lautet in vielen Fällen: wenig bis gar keine.
Die Familienstiftung trennt Eigentum und Nutzung. Das Vermögen gehört der Stiftung als eigenständiger juristischer Person, die Familie partizipiert als Begünstigte. Entscheidend ist dabei das Timing: Wer erst in der Krise überträgt, riskiert die Anfechtung durch Gläubiger. Der richtige Zeitpunkt ist die Phase, in der es wirtschaftlich gut läuft.
4. Was passiert steuerlich, wenn ich oder meine Kinder ins Ausland ziehen?
Die Wegzugsteuer nach § 6 AStG trifft Privatpersonen mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die ihren Wohnsitz aus Deutschland verlagern. Die Steuer wird auf stille Reserven erhoben, ohne tatsächlichen Verkauf, ohne Liquiditätszufluss.
Bei einem Unternehmer mit GmbH-Beteiligung im Wert von 5 Millionen Euro und einem Buchwert von 25.000 Euro kann der Wegzug eine Steuerlast von über 1,3 Millionen Euro auslösen, die sofort fällig wird.
Bitten Sie Ihren Steuerberater um eine konkrete Berechnung: Was würde ein Wegzug heute kosten? Welche Alternativen gibt es?
Auf eine Familienstiftung findet § 6 AStG keine Anwendung. Die Stiftung ist eine Körperschaft mit Sitz in Deutschland. Sie zieht nicht weg, auch wenn Begünstigte oder Vorstandsmitglieder ihren Wohnsitz verlagern. Gerade bei Familien mit Kindern, die international studieren oder arbeiten, ist diese Frage zunehmend relevant.
5. Gibt es eine Struktur, die Steueroptimierung, Nachfolge und Vermögensschutz gleichzeitig löst?
Die meisten Mandanten lösen steuerliche, erbrechtliche und haftungsrechtliche Fragen getrennt: ein Ehevertrag hier, eine Holdingstruktur dort, ein Testament dazu. Das funktioniert bis zu einem gewissen Punkt, schafft aber Komplexität und blinde Flecken.
Die Familienstiftung als Stiftungsholding ist eine der wenigen Strukturen im deutschen Recht, die alle drei Dimensionen verbindet: steuerlich günstige laufende Besteuerung, Nachfolgesicherung ohne Erbschaftsteuer und ohne Zersplitterung, Vermögensschutz durch Trennung von Eigentum und persönlicher Zuordnung.
Fragen Sie Ihren Steuerberater: Gibt es eine Struktur, die das in meinem Fall leisten kann? Wenn die Antwort pauschal Nein lautet, ohne dass ein konkreter Vergleich stattgefunden hat, lohnt sich eine zweite Meinung.
Fazit: Binden Sie Ihren Steuerberater in den Gründungsprozess mit ein
Ihr Steuerberater ist Ihr wichtigster Berater in finanziellen Fragen. Gerade bei einem Thema wie der Familienstiftung, das außerhalb des Tagesgeschäfts vieler Kanzleien liegt, ist jedoch ein strukturiertes Gespräch entscheidend.
Die fünf Fragen in diesem Beitrag sind keine Prüfsteine gegen Ihren Berater. Sie sind Werkzeuge für ein besseres Gespräch. Wenn Ihr Steuerberater auf jede dieser Fragen eine konkrete, nachvollziehbare Antwort gibt, ist das ein gutes Zeichen. Wenn die Antworten vage bleiben, ist das kein Grund zum Wechsel, aber ein guter Grund, Kontakt mit uns aufzunehmen und in einem gemeinsamen Gespräch abzuklären, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt.
Hinweis: Dieser Text gibt die persönliche Einschätzung des Autors wieder und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Gerne beraten wir Sie individuell im Rahmen eines Ersttermins.




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