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Betreuung & Geschäftsführung der Familienstiftung nach Gründung

Kontinuierliche Begleitung für den Erfolg Ihrer Familienstiftung

Mit der Gründung und Anerkennung Ihrer Familienstiftung beginnt die eigentliche operative Phase. Die laufende Verwaltung, rechtliche Begleitung und strategische Weiterentwicklung erfordern Fachkenntnis und Erfahrung. Auf Wunsch unterstützen wir Sie nach der Gründung mit umfassenden Betreuungsleistungen, die von juristischer Beratung über die treuhänderische Geschäftsführung bis zur Erstellung von Entscheidungsvorlagen und Finanzberichten für die Stiftungsorgane reichen.

Juristische Beratung der Stiftungsorgane

Die Stiftungsorgane – Vorstand, Stiftungsrat oder Beirat – stehen regelmäßig vor rechtlichen Fragestellungen, die fundierte Beratung erfordern. Die laufende juristische Betreuung umfasst die Beratung bei Satzungsänderungen, die Interpretation bestehender Satzungsbestimmungen und deren Anwendung in konkreten Situationen sowie die rechtliche Prüfung von Organbeschlüssen. Bei personellen Veränderungen in den Stiftungsorganen beraten wir zu den rechtlichen Anforderungen der Bestellung und Abberufung von Organmitgliedern.


Die Kommunikation mit der Stiftungsaufsicht erfordert häufig rechtliche Expertise, etwa bei der Beantwortung behördlicher Anfragen, der Vorbereitung von Genehmigungsanträgen für wesentliche Geschäfte oder der Meldung von Satzungsänderungen. Wir unterstützen die Stiftungsorgane dabei ihre Berichtspflichten gegenüber der Behörde ordnungsgemäß zu erfüllen.

Geschäftsführung und Vermögensverwaltung

Nicht jede Familienstiftung verfügt über eigene Ressourcen für die operative Geschäftsführung. In solchen Fällen können wir administrative Tätigkeiten übernehmen, einschließlich der laufenden Geschäftsführung der Stiftung, der Verwaltung der Bankkonten und der Koordination mit externen Dienstleistern wie Vermögensverwaltern, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern.

Die treuhänderische Geschäftsführung beinhaltet insbesondere die Koordination mit den von der Stiftung beauftragten Vermögensverwaltern, die Überwachung der ordnungsgemäßen Umsetzung der von den Stiftungsorganen festgelegten Anlagestrategie durch die beauftragten Vermögensverwalter sowie die Vorbereitung von Entscheidungsvorlagen für die Stiftungsorgane. Die eigentlichen Anlageentscheidungen verbleiben bei den zuständigen Stiftungsorganen bzw. bei den von der Stiftung mandatierten, entsprechend lizenzierten Vermögensverwaltern. Bei Immobilienvermögen koordinieren wir die Zusammenarbeit mit Hausverwaltungen und überwachen Mieteinnahmen. Auch die Durchführung von Ausschüttungen an Begünstigte kann treuhänderisch erfolgen, einschließlich der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und der ordnungsgemäßen Dokumentation.

Organisation von Geschäftsordnungen und Compliance-Strukturen

Eine professionelle Stiftungsverwaltung erfordert klare interne Strukturen und Prozesse. Wir unterstützen bei der Entwicklung und Implementierung von Geschäftsordnungen für Vorstand, Stiftungsrat und weitere Gremien, die Zuständigkeiten, Entscheidungskompetenzen und Berichtswege regeln.

Die Einrichtung von Compliance-Strukturen umfasst die Einhaltung geldwäscherechtlicher Vorschriften, die Erfüllung von Transparenzpflichten und die ordnungsgemäße Dokumentation aller wesentlichen Geschäftsvorgänge. Wir entwickeln maßgeschneiderte Compliance-Richtlinien und unterstützen bei der Organisation eines effektiven Risikomanagements.

Entwicklung von Entscheidungsvorlagen und Finanzberichten

Die strategische Weiterentwicklung des Stiftungsvermögens erfordert fundierte Analysen und strukturierte Entscheidungsgrundlagen. Wir erstellen für die Stiftungsorgane Entscheidungsvorlagen zu geplanten Vermögensanlagen oder Desinvestitionen, in denen wir Chancen und Risiken aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht darstellen und die Vereinbarkeit mit der Stiftungssatzung und dem Stiftungszweck prüfen. Bei Immobilieninvestments erstellen wir Wirtschaftlichkeitsberechnungen; bei Unternehmensbeteiligungen analysieren wir Geschäftsmodelle und Finanzkennzahlen. Die abschließende Anlageentscheidung obliegt den Stiftungsorganen, gegebenenfalls auf Grundlage ergänzender Empfehlungen der von der Stiftung beauftragten lizenzierten Anlageberater oder Vermögensverwalter.

Die regelmäßige Finanzberichterstattung gibt den Stiftungsorganen und der Stiftungsaufsicht einen klaren Überblick über Vermögensentwicklung, Erträge, Kosten und Ausschüttungen. Wir unterstützen bei der Erstellung von Jahresabschlüssen, der Vorbereitung von Wirtschaftsprüfungen und der Entwicklung mehrjähriger Finanzplanungen.

Begleitung bei Konto- und Depoteröffnungen

Die Zusammenarbeit mit Banken und Finanzinstituten erfordert, je nach Komplexität der Stiftungsstruktur, die Vorlage umfangreicher Unterlagen und die Erfüllung von Compliance-Anforderungen. Wir begleiten Stiftungen bei der Eröffnung von Konten und Depots, bei der Legitimation von Vertretungsberechtigten und bei der Aktualisierung von Vollmachten.

Koordination mit internationalen Partnern

Bei Stiftungen mit internationalen Vermögenswerten koordinieren wir die Zusammenarbeit mit ausländischen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Treuhändern. Dies umfasst die Beauftragung und Steuerung ausländischer Berater, die Übersetzung von Dokumenten und die Abstimmung steuerlicher Fragestellungen über Ländergrenzen hinweg.

Flexible Betreuungsmodelle

Die laufende Betreuung kann je nach Bedarf flexibel gestaltet werden – von der gelegentlichen Beratung bei spezifischen Fragestellungen bis zur umfassenden treuhänderischen Geschäftsführung. Wir passen unsere Leistungen an Ihre individuellen Anforderungen an und achten auf Transparenz bei den Kosten.

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