Wieviel kostet die Gründung einer Familienstiftung?
Kosten einer Familienstiftung
Die Kosten für die Gründung und den laufenden Betrieb einer Familienstiftung hängen stark von der individuellen Gestaltung ab: Welche Vermögenswerte werden übertragen? Welche Ziele werden verfolgt? Ist eine internationale Struktur notwendig? Diese Faktoren bestimmen Umfang und Komplexität – und damit die Kosten.
Gründungskosten einer Familienstiftung
Grundsätzlich wird ein Standard-Gründungsprozess bei uns mit einem fixen Betrag abgerechnet. Dieser deckt die Erstellung der Stiftungssatzung, die Vorgründungsphase mit der Stiftungsaufsicht und die Begleitung bis zur Anerkennung ab. Hinzu kommen jedoch Aufschläge für zusätzliche Beratung, erhöhten Aufwand und besondere Komplexität – je nach individueller Gestaltung Ihrer Familienstiftung. Folgende Faktoren beeinflussen den Gesamtaufwand:
Komplexität der Vermögensstruktur: Eine Stiftung mit reinem Immobilienvermögen ist einfacher zu strukturieren als eine mit internationalen Beteiligungen, Unternehmensvermögen und komplexen Holdingstrukturen.
Umfang der Satzungsgestaltung: Je detaillierter die Regelungen zu Begünstigten, Ausschüttungen, Organen und Governance sein sollen, desto aufwendiger die Erstellung.
Erforderliche Due Diligence: Bei komplexen Strukturen oder internationalen Vermögenswerten kann eine rechtliche Vorprüfung notwendig sein, die zusätzlichen Aufwand bedeutet.
Abstimmung mit Behörden: Grundlegende Abstimmungen mit der Stiftungsaufsicht sind enthalten, umfangreiche Rückfragen oder Anpassungsschleifen können jedoch zusätzlichen Zeitaufwand erfordern.
Die Nebenkosten für behördliche Gebühren, Registereintragungen und eventuelle notarielle Beurkundungen sind meist überschaubar und marktgerecht, variieren aber ebenfalls je nach Aufwand und Komplexität des Vorhabens.
Ein konkretes Angebot können wir erst nach einem persönlichen Gespräch erstellen, in dem wir Ihre individuelle Situation und Ihre Ziele besprechen.
Buchführung: Einfacher als bei Kapitalgesellschaften
Die laufenden Kosten einer Familienstiftung sind in der Regel deutlich überschaubarer, als viele annehmen. Ein wesentlicher Grund: Der Stifter oder der Stiftungsvorstand kann die Familienstiftung selbst verwalten – eine externe Verwaltung ist nicht zwingend erforderlich.
Buchhalterisch ist die Familienstiftung weniger aufwendig als eine GmbH oder andere Kapitalgesellschaften. Solange sie ausschließlich vermögensverwaltend tätig ist, genügt regelmäßig eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)nach § 4 Abs. 3 EStG – deutlich einfacher und kostengünstiger als eine Bilanzierung.
Eine Pflicht zur doppelten Buchführung entsteht erst bei gewerblicher Tätigkeit oder bei Erfüllung der Schwellenwerte nach §§ 140, 141 AO in Verbindung mit den HGB-Vorschriften. Für die meisten vermögensverwaltenden Familienstiftungen ist dies nicht relevant.
Typische laufende Kostenblöcke
In einigen Bundesländern kann die Stiftungsaufsicht einen einfachen Jahres- oder Rechenschaftsbericht verlangen. Bei Familienstiftungen ist dies meist nicht der Fall oder nur in stark reduzierter Form erforderlich. Bayern etwa ist bekannt für eine pragmatische und entgegenkommende Stiftungsaufsicht, die bei kleineren Familienstiftungen minimale Anforderungen stellt.
Weitere Kosten hängen stark davon ab, welche Leistungen Sie selbst übernehmen und welche Sie extern vergeben. Wenn Sie einen Steuerberater mit der EÜR und der Steuererklärung beauftragen, fallen hierfür üblicherweise Kosten an – deutlich niedriger als bei bilanzierungspflichtigen Gesellschaften. Sofern sie selber als Stiftungsvorstand tätig sind, entstehen keine Verwaltungskosten. Falls Sie jedoch eine externe Geschäftsführung oder treuhänderische Verwaltung wünschen, entstehen selbstverständlich entsprechende Honorare. Kosten für Asset Management, Immobilienverwaltung oder Depotführung fallen unabhängig von der Rechtsform an – diese würden auch bei Privatvermögen entstehen. Versicherungen, Registergebühren, Bankgebühren – meist handelt es sich hierbei um marginale Beträge.
Als Faustregel können Sie bei einer überwiegend vom Stifter bzw. von Familienmitgliedern geführten Stiftung – bei der lediglich Steuererklärung, Buchhaltung und vergleichbare Aufgaben an professionelle Dritte vergeben werden – mit laufenden Kosten von ca. 0,2 % bis 0,5 % des Stiftungsvermögens pro Jahr rechnen. Bei einem Vermögen von 5 Millionen Euro wären das etwa 10.000 bis 25.000 Euro jährlich. Wird die Stiftung dagegen in größerem Umfang durch externe Berater, eine Fremdgeschäftsführung oder spezialisierte Dienstleister betreut, können die laufenden Kosten auch oberhalb dieser Spanne liegen. Selbst in diesen Fällen werden die Kosten durch die steuerlichen Vorteile der Stiftung in aller Regel deutlich übertroffen.
Kosten-Nutzen-Verhältnis: Die Stiftung rechnet sich
Bei der Bewertung der Kosten sollte immer das Gesamtbild betrachtet werden. Die steuerlichen Vorteile einer Familienstiftung – insbesondere bei Immobilienvermögen und Unternehmensbeteiligungen – übersteigen die laufenden Kosten meist um ein Vielfaches. Hinzu kommen nicht-monetäre Vorteile wie Vermögensschutz, Planungssicherheit und die Vermeidung von Erbstreitigkeiten.
Möchten Sie ein konkretes Angebot für Ihre Situation? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Wir analysieren Ihre Vermögensstruktur und Ihre Ziele und erstellen Ihnen ein transparentes Angebot für die Gründung sowie eine realistische Einschätzung laufender Kosten.
