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Juristische Due Diligence: Rechtssicherheit vor der Gründung

Optionale Rechtsprüfung für komplexe Vermögensstrukturen

Die Gründung einer Familienstiftung ist ein bedeutender rechtlicher Schritt, der bei komplexen Vermögensstrukturen eine besonders sorgfältige Vorbereitung erfordert. Bei Bedarf oder auf konkreten Kundenwunsch hin, führen wir noch vor der Gründung eine umfassende juristische Due Diligence durch, um alle rechtlichen Aspekte Ihres Vorhabens zu prüfen und potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren.​​ Bei einfacheren Vermögensstrukturen mit überschaubarem Immobilien- oder Wertpapiervermögen ist eine juristische Due Diligence meist nicht erforderlich. 

Wann ist eine juristische Due Dilligence sinnvoll?

Eine rechtliche Vorprüfung empfiehlt sich insbesondere bei komplexen Vermögensstrukturen, die über klassisches Immobilien- oder Wertpapiervermögen hinausgehen. Dies betrifft vor allem Situationen, in denen komplexe Unternehmensbeteiligungen, internationale Vermögenswerte oder verschachtelte Gesellschaftsstrukturen in die Stiftung eingebracht werden sollen.

 

Auch bei Auslandsbeteiligungen ist eine juristische Due Diligence angebracht, da hier unterschiedliche Rechtssysteme, steuerliche Behandlungen und regulatorische Anforderungen aufeinandertreffen. Darüber hinaus kann eine rechtliche Vorprüfung bei bestehenden vertraglichen Verpflichtungen, Gesellschaftervereinbarungen oder Vinkulierungsklauseln notwendig sein, die einer Übertragung in eine Stiftungsstruktur entgegenstehen könnten.

Umfang unserer juristischen Prüfung

Im Rahmen der juristischen Due Diligence analysieren wir systematisch alle rechtlichen Dimensionen Ihres Stiftungsvorhabens. Wir prüfen zunächst die rechtliche Struktur der einzubringenden Vermögenswerte und untersuchen bestehende Belastungen, Sicherheiten oder Verfügungsbeschränkungen, die eine Übertragung erschweren oder unmöglich machen könnten. Bei Unternehmensbeteiligungen analysieren wir Gesellschaftsverträge, Geschäftsführungsregelungen und Stimmrechtsvereinbarungen, um sicherzustellen, dass die geplante Stiftungsstruktur mit den bestehenden vertraglichen Verpflichtungen vereinbar ist.

 

Besonderes Augenmerk legen wir auf Auslandsbeteiligungen: Hier prüfen wir die Vereinbarkeit mit ausländischem Gesellschaftsrecht, identifizieren mögliche Konflikte mit internationalen Steuerabkommen und klären Fragen der grenzüberschreitenden Vermögensübertragung. Auch regulatorische Anforderungen, etwa im Banken- oder Versicherungssektor, werden umfassend geprüft, ebenso wie steuerliche Transparenzpflichten. 

Ein zentrales Ziel der juristischen Due Diligence ist die frühzeitige Erkennung möglicher rechtlicher Hindernisse. Wir identifizieren Klauseln in bestehenden Verträgen, die einer Übertragung entgegenstehen könnten, etwa Vinkulierungen, Vorkaufsrechte oder Change-of-Control-Regelungen bei Unternehmensbeteiligungen. Auch erbrechtliche Pflichtteilsansprüche und deren Auswirkungen auf die Stiftungsgründung werden sorgfältig geprüft.

Entwicklung rechtssicherer Lösungsstrategien
 

Auf Basis der Due-Diligence Prüfung entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungsstrategien für identifizierte rechtliche Herausforderungen. Dies kann die Neustrukturierung von Beteiligungsverhältnissen umfassen, die Anpassung bestehender Verträge durch Nachverhandlungen mit Vertragspartnern oder die zeitliche Staffelung der Vermögensübertragung, um rechtliche Hürden schrittweise zu überwinden. Bei Auslandsbeteiligungen koordinieren wir die Zusammenarbeit mit Rechtsberatern vor Ort und stellen sicher, dass alle nationale & internationale Vorschriften eingehalten werden.

Was folgt nach der Due Dilligence?
 

Im Ergebnis der juristischen Due Diligence erhalten Sie eine umfassende Dokumentation aller rechtlichen Prüfungsergebnisse sowie eine klare Risikoeinschätzung für Ihr Stiftungsvorhaben. Wir identifizieren notwendige Schritte zur Beseitigung rechtlicher Hindernisse und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für die weitere Vorgehensweise. Diese fundierte rechtliche Grundlage schafft Sicherheit für alle Beteiligten und minimiert das Risiko späterer rechtlicher Auseinandersetzungen oder unvorhergesehener Komplikationen nach der Stiftungsgründung.

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