top of page

Strategie & Satzungsgestaltung:
Architektur Ihrer Familienstiftung

Ihre Vision wird zur rechtssicheren Struktur

Die Stiftungssatzung ist mehr als ein juristisches Dokument. Sie ist das Fundament und zugleich die Verfassung Ihrer Familienstiftung - sie legt fest, wie Ihre Werte und Ihr Vermögen über Generationen hinweg wirken werden. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Satzung, die Ihre individuellen Wünsche rechtssicher, steueroptimiert und zukunftsfähig umsetzt. 

Zweck und Ausrichtung der Familienstiftung

Am Anfang jeder Stiftungssatzung steht die klare Definition des Stiftungszwecks. Dieser bildet nicht nur die rechtliche Grundlage, sondern gibt Ihrer Stiftung auch ihre Identität und Richtung. Wir schärften die bereits im Erstgespräch definierten Ziele Ihrer Familienstiftung und definieren daraus den Stiftungszweck, welcher präzise formuliert sein und gleichzeitig genügend Flexibilität für künftige Entwicklungen bieten muss. Besonders bei Familienstiftungen mit langem Zeithorizont ist diese Balance entscheidend für den dauerhaften Erfolg.

Destinatäre: wer profitiert von der Stiftung? 

Die Definition des Begünstigtenkreises (im Stiftungsrecht: Destinatäre) gehört zu den wichtigsten Entscheidungen bei der Satzungsgestaltung. Hier legen wir fest, wer Leistungen aus der Stiftung erhalten kann und unter welchen Voraussetzungen. Dabei berücksichtigen wir verschiedene Aspekte:

  • Personenkreis: Sollen nur direkte Nachkommen begünstigt werden oder auch Ehepartner, eingeheiratete Familienmitglieder oder weitere Verwandte? Es erfolgt unter anderem auch die Festlegung zum Umgang mit künftigen Generationen, die zum Zeitpunkt der Gründung noch nicht geboren sind.
     

  • Leistungsarten & Umfang: welche Zuwendungen sind vorgesehen und in welcher Form? Zuwendung können reguläre Ausschüttungen, Ausbildungsförderung oder die Unterstützung in besonderen Lebenslagen sein. Gemeinsam definieren wir klare Regelungen betreffend der Auszahlung von Dividenden und einmaliger Sonderleistungen.
     

  • Ausschluss- und Bedingungsklauseln: unter welchen Umständen kann das Begünstigungsrecht entfallen und welcher verantwortungsvolle Umgang wird mit Blick auf Stiftungsleistungen erwartet? Wir entwickeln gemeinsame Regelungen, die ein Weiterleben Ihrer Familientraditionen und Geschäftsvorstellungen sicherstellen.  

Stiftungsorgane & Governance
 

Die Organisationsstruktur Ihrer Stiftung bestimmt, wer die tatsächliche Macht über das Stiftungsvermögen ausübt. Hier entwickeln wir ein maßgeschneidertes Governance-System, das Kontinuität, Kompetenz und Kontrolle gewährleistet - auch nach Ableben des Stifters.
 

  • Stifter: als Quasi Gründer nimmt der Stifter eine besondere Stellung ein, die sorgfältig in der Satzung geregelt wird. Wir legen gemeinsam fest, welche Rechte und Einflussmöglichkeiten Sie sich zu Lebzeiten vorbehalten möchten, etwa Zustimmungsrechte bei wesentlichen Entscheidungen oder Ihre Position in den Stiftungsorganen. Darüber hinaus regeln wir Ihre Möglichkeiten zu Zustiftungen oder Entnahmen sowie den Fall Ihrer Handlungsunfähigkeit und die eventuelle Übertragung von Stifterrechten auf Nachfolger.
     

  • Stiftungsvorstand: Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt die Stiftung nach außen. In der Regel wird diese Position vom Stifter wahrgenommen. Wir klären mit Ihnen zentrale Aspekte der Vorstandsgestaltung: die optimale Anzahl der Vorstandsmitglieder, die Zusammensetzung aus Familienmitgliedern, externen Fachleuten oder einer Kombination aus beiden sowie die erforderlichen fachlichen Qualifikationen. Darüber hinaus regeln wir die Modalitäten zur Bestellung, Abberufung und Nachfolge von Vorstandsmitgliedern.
     

  • Stiftungsrat: Viele Familienstiftungen richten neben dem Vorstand ein Aufsichtsgremium ein. Dieses überwacht den Vorstand, wirkt bei wichtigen strategischen Entscheidungen mit und kann als Bindeglied zwischen Stiftung und Familie fungieren. Wir gestalten die Zusammensetzung, Befugnisse und Kontrollmechanismen so, dass eine effektive Aufsicht gewährleistet ist, ohne die Handlungsfähigkeit der Stiftung zu beeinträchtigen.
     

  • Beiräte und Fachgremien: Bei komplexen Vermögensstrukturen oder Unternehmens-beteiligungen können spezialisierte Beiräte sinnvoll sein, etwa für Investitionsentscheidungen, Immobilienverwaltung oder Unternehmensstrategie. Wir entwickeln Strukturen, die fachliche Expertise einbinden, ohne die Entscheidungswege zu verkomplizieren.

Vermögensverwaltung & Anlagerichtlinien: 
 

Die Satzung legt auch fest, wie das Stiftungsvermögen verwaltet und angelegt werden darf. Hier kann bei der Gründung klar vorgegeben werden, nach welchen Anlagerichtlinien investiert werden soll. Neben den zulässigen Vermögensklassen, kann auch das gewünschte Spektrum zwischen konservativer und chancenorientierter Ausrichtung bestimmt werden. Klare Risikoparameter legen Grenzen für einzelne Anlagen oder Anlageklassen fest. Zudem werden die Voraussetzungen geregelt, unter denen wesentliche Vermögenswerte veräußert werden dürfen, sowie das Verhältnis zwischen Thesaurierung und Ausschüttung der Erträge. Diese Regelungen schaffen Klarheit für die Organe und schützen das Stiftungsvermögen vor zu risikoreichen oder gar unangemessenen Entscheidungen.

Flexibilität & Steueroptimierung
 

Eine gute Stiftungssatzung muss den Spagat schaffen zwischen Stabilität und Anpassungsfähigkeit. Deshalb integrieren wir intelligente Flexibilitätsmechanismen wie Satzungsänderungsklauseln, Ermessensspielräume für die Stiftungsorgane und Öffnungsklauseln für außerordentliche Maßnahmen. Gleichzeitig achten wir darauf, dass alle steuerlichen Vorteile optimal genutzt werden, von der Anerkennung als Familienstiftung über die optimale Gestaltung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer bis zur Vermeidung unnötiger Ertragsteuerpflichten und steuerlicher Fallstricke bei Ausschüttungen.

Was folgt nach Erstellung der Stiftungssatzung?
 

Eine maßgeschneiderte Satzung nützt nichts, wenn sie nicht von der zuständigen Stiftungsaufsicht genehmigt wird. Wir kennen die Anforderungen der Behörden genau und formulieren Ihre Satzung so, dass sie rechtssicher ist und den Genehmigungsprozess reibungslos durchläuft. Dabei berücksichtigen wir auch landesspezifische Besonderheiten, denn Stiftungsrecht ist in Deutschland Ländersache und die Praxis der Stiftungsbehörden kann variieren. Nach Erstellung der Satzung initiieren wir mit Ihnen die sogenannte Vorgründungsphase: Die Satzung mitsamt der dazugehörigen Stiftungserklärung wird an die zuständige Behörde übermittelt und etwaige Nachfragen werden zeitnah geklärt. Der Prozess endet mit dem Erhalt einer Benachrichtigung über die Anerkennungsfähigkeit des Stiftungsvorhabens und der vorgelegten Satzung.

bottom of page