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Welche Vorteile eine Familienstiftung laut ARD bei der Erbschaftssteuer bietet

17. Juli
5 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 20. Juli

Vintage-Fernseher mit leuchtendem Bildschirm vor dunkelblauem Hintergrund, Symbolbild für den ARD-Beitrag über Familienstiftungen und Erbschaftssteuer

"Reschke Fernsehen" nimmt sich die Familienstiftung vor und liefert dabei die präziseste Zusammenfassung ihrer Wirkung, die derzeit im deutschen Fernsehen zu sehen ist


Am 4. Juni 2026 widmete sich das Erste der Familienstiftung. Die Sendung Reschke Fernsehen behandelte das Thema in einer kompletten Folge mit dem Titel "Wie Reiche Milliarden am Staat vorbeistiften".


Der Ton ist kritisch: Die Familienstiftung wird als legaler Trick der Superreichen beschrieben, als Instrument, das die Steuergerechtigkeit untergräbt. Wir geben die zentralen Aussagen der Sendung hier wieder, ohne ihnen zu widersprechen. Es sind nicht unsere Aussagen, sondern die der ARD. Doch was bleibt übrig, wenn man die moralische Wertung beiseitelegt und nur die dokumentierten Wirkungen betrachtet? Und was verrät die Sendung, vermutlich ungewollt, über die Richtung der steuerpolitischen Debatte in Deutschland?


Die Vorteile der Familienstiftung, wie die ARD sie beschreibt


Die Sendung listet die Wirkungen der Familienstiftung präziser auf, als es manche Fachbroschüre tut. Laut ARD leistet die Struktur Folgendes:


  • Massive Reduzierung der laufenden Steuerlast: Während Privatpersonen auf Mieteinnahmen bis zu 45% Einkommensteuer zahlen, fällt bei der Stiftung Körperschaftsteuer von 15% an. Aktiengewinne werden laut Sendung mit maximal 15% belastet statt mit 25% Kapitalertragsteuer.

  • Beschleunigtes Vermögenswachstum: Durch die niedrigere Besteuerung kann Kapital in der Stiftung schneller reinvestiert werden. Der Zinseszinseffekt arbeitet auf einer größeren Basis.

  • Schutz vor dem Zugriff Dritter: Die Stiftung gehört rechtlich sich selbst. Das Vermögen ist laut Sendung dem Zugriff des Staates und, so wörtlich, "gieriger Erben" entzogen. Der Stifter bestimmt über seinen Tod hinaus, was mit dem Vermögen geschieht.

  • Kein Erbfall, keine Erbschaftssteuer: Sobald Vermögen in die Stiftung übertragen ist, gehört es nicht mehr der Person. Stirbt der Stifter, gibt es nichts zu vererben. Die klassische Erbschaftssteuer läuft ins Leere.

  • Vermeidung der Wegzugsteuer: Unternehmer, die Deutschland verlassen, können laut Sendung über eine Stiftung die Wegzugsteuer nach § 6 AStG vermeiden, die sonst beim Wohnsitzwechsel ins Ausland auf Firmenanteile anfällt.

  • Schutz vor künftigen Steuern: Selbst wenn eine Vermögenssteuer neu eingeführt oder die Erbschaftssteuer verschärft würde, bliebe das in der Stiftung gebundene Vermögen davon unberührt.


Zur alle 30 Jahre anfallenden Erbersatzsteuer beschreibt die Sendung zudem Gestaltungen wie die Verschonungsbedarfsprüfung und Doppelstiftungsmodelle, mit denen sich auch diese Belastung reduzieren lasse. Als Beleg für die Größenordnung nennt die Sendung den Erbfall Heinz Hermann Thiele: Weil sein Vermögen nicht in einer Stiftung lag, flossen rund 4 Milliarden Euro Erbschaftssteuer an den Staat, die höchste der deutschen Geschichte. Mit Stiftung, so die Sendung, hätte der Staat davon nichts gesehen. So weit die ARD. Man beachte: Das ist die Zusammenfassung der Kritiker.


Warum die Sendung Familienstiftungen für verwerflich hält


Die Redaktion zieht aus diesen Wirkungen ein moralisches Urteil. Die Argumente lauten, sinngemäß zusammengefasst:


  • Verletzung des Solidaritätsprinzips: Starke Schultern sollten mehr tragen. Wer sein Vermögen in eine Stiftung überträgt, entziehe es dem Gemeinschaftstopf, aus dem Kitas, Schulen und Brücken finanziert werden.

  • Die "Dummensteuer": Die Erbschaftssteuer treffe nur diejenigen, die sich keine Gestaltung leisten können. Wer Zugang zu Beratung habe, zahle nichts.

  • Entzug aus dem demokratischen Zugriff: Einmal gestiftetes Vermögen sei der Individualbesteuerung dauerhaft entzogen. Selbst künftige Reformen, eine schärfere Erbschaftssteuer oder eine neue Vermögenssteuer, würden es nicht mehr erreichen.

  • Entstehung einer Erbengesellschaft: Ohne steuerliche Umverteilung im Erbfall zementiere sich die Vermögensverteilung über Generationen.

  • Fehlende Transparenz: Das geplante Stiftungsregister wurde auf 2028 verschoben und werde selbst dann kaum Angaben zu Vermögenswerten und Begünstigten enthalten. Der Staat wisse nicht, wie viel Vermögen in Familienstiftungen liegt.


Was diese Kritik tatsächlich dokumentiert


Nüchtern gelesen belegt die Sendung drei Dinge.


  • Erstens: Die Familienstiftung wirkt. Jeder einzelne Kritikpunkt setzt voraus, dass die Struktur genau das leistet, was sie leisten soll. Niedrigere laufende Besteuerung, kein Erbfall, Schutz vor künftigen Zugriffen. Die Sendung bestreitet die Wirksamkeit an keiner Stelle. Sie beklagt sie.

  • Zweitens: Die Familienstiftung ist legal. Die Sendung selbst spricht vom "legalen Trick". Die Struktur steht im BGB, im Körperschaftsteuergesetz und im Erbschaftsteuergesetz. Wer sie nutzt, nutzt keinen Fehler im System, sondern geltendes Recht, das der Gesetzgeber seit Jahrzehnten kennt und bewusst so belassen hat.

  • Drittens: Die Sendung dokumentiert eine politische Stimmung. Und diese Stimmung sollte jeder Vermögensinhaber ernst nehmen. Und an dieser Stelle muss man der Redaktion für ihre Offenheit fast schon dankbar sein.


Es wird beklagt, dass künftige Steuerverschärfungen das Stiftungsvermögen nicht mehr erreichen. Im Umkehrschluss heißt das: Solche Verschärfungen werden gedacht, gefordert und vorbereitet. Die Vermögenssteuer ist zurück in der Diskussion. Höhere Erbschaftssteuersätze und geringere Verschonungen werden offen gefordert. Die politischen Positionen dazu haben wir in unserem Beitrag zur Erbschaftssteuer-Debatte in Deutschland im Detail analysiert. Die Tendenz ist eindeutig: mehr Zugriff, mehr Erfassung, mehr Belastung.


Bemerkenswert ist auch die Prämisse beim Thema Wegzug. Die Sendung kritisiert, dass Unternehmer beim Verlassen des Landes die Wegzugsteuer vermeiden können. Dahinter steht die Annahme, dem Staat stehe beim Abschied ein Anteil am Unternehmenswert zu. Getragen hat das unternehmerische Risiko allerdings der Unternehmer. Die Arbeitsplätze hat der Unternehmer geschaffen. Die Steuern auf Gewinne, Löhne und Umsätze sind über Jahrzehnte geflossen. Der Anspruch auf einen letzten Abschlag wird dennoch als selbstverständlich vorausgesetzt, und seine Vermeidung als moralisches Versagen gewertet.


Bezeichnend ist zudem, welche Frage die Sendung nicht stellt. Die Staatsquote in Deutschland liegt inzwischen bei über 50 Prozent, mehr als die Hälfte der Wirtschaftsleistung fließt bereits durch staatliche Hände. Auf die Idee, dass der Staat mit diesen Mitteln besser wirtschaften könnte, dass Ausgaben priorisiert oder stellenweise eingespart werden könnten, kommt die Sendung an keiner Stelle. Marode Schulen und kaputte Brücken werden nicht als Ergebnis staatlicher Fehlallokation betrachtet, sondern ausschließlich als Einnahmenproblem. Die Antwort lautet reflexhaft: mehr Steuern, mehr Umverteilung. Dass diese Argumentation unwidersprochen bleibt, zeigt, wie fest sie im politischen Mainstream verankert ist.


Und schließlich: Der Wunsch nach lückenloser Erfassung privater Vermögen über ein Stiftungsregister wird nicht begründet. Er wird als Normalzustand vorausgesetzt.

Wer diese Beobachtungen zusammennimmt, erkennt die Richtung: schleichende Ausweitung des staatlichen Zugriffs, Doppel- und Dreifachbesteuerung bereits versteuerten Vermögens, und eine Debatte, die sich immer weniger mit dem Ob und immer mehr mit dem Wieviel beschäftigt. Ob man diese Richtung politisch teilt, ist eine persönliche Frage. Dass sie existiert, ist keine Meinung mehr, sondern zur besten Sendezeit im Ersten für alle Zuschauerinnen & Zuschauer sichtbar.


Das beste Argument liefert die Kritik selbst


Der zentrale Vorwurf der Sendung lautet: Einmal in die Stiftung übertragenes Vermögen ist dem künftigen Zugriff des Gesetzgebers entzogen. Kommende Reformen erreichen es nicht mehr. Genau das ist keine Schwäche der Struktur. Es ist ihr Zweck.


Eine Familienstiftung ist die Entscheidung, ein über Jahrzehnte aufgebautes Vermögen dem Wechsel politischer Mehrheiten zu entziehen und es einer eigenen, dauerhaften Ordnung zu unterstellen: der Satzung, die der Stifter selbst bestimmt. Wer heute gründet, gründet zu heutigem Recht. Die Erbersatzsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG bleibt als planbare Größe bestehen. Aber die Spielregeln, nach denen das Vermögen über Generationen zusammengehalten wird, stehen fest, bevor die Debatte sie ändert.


Fazit: öffentlich-rechtliche Werbung für die Gründung einer Familienstiftung


Die Sendung wollte zeigen, warum die Familienstiftung ein Problem für die Gesellschaft ist. Gezeigt hat sie, warum die Familienstiftung eine Lösung für Vermögensinhaber ist. Jeder Kritikpunkt bestätigt die Wirksamkeit, jede Forderung nach Verschärfung bestätigt die Dringlichkeit. Eine bessere Zusammenfassung der Argumente für eine Gründung, noch dazu öffentlich finanziert, wird es so schnell nicht wieder geben. Ob die Struktur für Ihre Situation trägt, hängt von Vermögen, Familienbild und Zeithorizont ab. Wir prüfen das gerne im Rahmen einer Erstberatung, von München aus, für Mandanten in ganz Deutschland.


Hinweis: Dieser Text gibt die persönliche Einschätzung des Autors wieder und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die im ersten Teil wiedergegebenen Aussagen stammen aus der genannten ARD-Sendung und geben nicht die fachliche Bewertung der Kanzlei wieder. Gerne beraten wir Sie individuell im Rahmen eines Ersttermins.


Originalbeitrag "Familienstiftungen: Der legale Trick der Superreichen", Upload vom 12.07.2026 (Youtube)






 
 
 

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